Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1.) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Grill-Erlebnis, Östliche Waldringstr.17, 90765 Fürth, Email: info@grill-erlebnis.de (nachfolgend Grill-Erlebnis genannt) angebotenen Lieferungen, Leistungen und Angebote im Zusammenhang mit der Durchführung von Grill-Seminaren und Grill-Events gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber / der jeweiligen Auftraggeberin (nachfolgend Auftraggeber genannt) sowie allen weiteren Teilnehmern. Grill-Erlebnis erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.) Der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher Form mit Grill-Erlebnis vereinbart werden.


II. Angebot und Vertragsabschluss

1.) Die Produkt- und Leistungsdarstellungen von Grill-Erlebnis auf der Internetseite www.grill-erlebnis.de sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein wirksamer Vertrag kommt ausschließlich durch Bestätigung in Textform durch Grill-Erlebnis zustande, in welcher dem Auftraggeber die Ausführung bestätigt wird (Auftragsbestätigung).

2.) Die von Grill-Erlebnis angegebenen Speisen (z. B. Fisch und Obst) unterliegen teils jahreszeitlich bedingten Schwankungen auf dem Markt. Die nicht verfügbaren Zutaten werden von Grill-Erlebnis ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber gleichwertig und ohne Preisänderung ersetzt. Bei den Speisen und Getränken wird eine Mischkalkulation zur freien Auswahl nach Erfahrungswerten getroffen.


III. Preise und Zahlungsbedingungen

1.) In den in den Angeboten aufgeführten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Vom Auftraggeber zusätzlich angeforderte Gegenstände (z. B. Bierzeltgarnitur) oder technisches Equipment u. a. werden nach den Vertragspreisen von Grill-Erlebnis berechnet.

2.) Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch Grill-Erlebnis erfolgen. Rechnungen von Grill-Erlebnis sind spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Grill-Erlebnis behält sich bei Zahlungsverzug vor, eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu erheben. Bei Nichtzahlung der in Rechnung gestellten Beträge behält sich Grill-Erlebnis vor, die Leistung nicht zu erbringen.

3.) Soweit die Durchführung der Veranstaltung von der Teilnehmeranzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindestteilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot. Bei einer Unter- bzw. Überschreitung der Teilnehmeranzahl ist Grill-Erlebnis berechtigt, den Preis für das jeweilige Angebot entspre-chend anzupassen. Bei einer Veranstaltung mit einer Teilnehmeranzahl von weniger als 20 Personen ist Grill-Erlebnis berechtigt, einen entsprechenden Zuschlag zu verlangen. Bei einer Verspätung der Teilnehmer von mehr als 30 Minuten nach dem vereinbarten Beginn einer Veranstaltung ist Grill-Erlebnis berechtigt, die dadurch entstehenden Zusatzkosten (z.B. die Arbeitsstunden der Servicehelfer), dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.


IV. Lieferzeit und Termine

1.) Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Veranstaltung dienen lediglich als Anhaltspunkt für den geplanten Zeitraum der Durchführung der Veranstaltung. Geringfügige zeitliche Abweichungen hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Veranstaltung sind daher möglich. Eventuelle Zeitangaben sind daher unverbindlich und können variieren.

2.) Grill-Erlebnis bemüht sich, die vereinbarte Lieferzeit bzw. den vereinbarten Beginn der jeweiligen Veranstaltung einzuhalten. Sollte die Verzögerung durch unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt) verursacht worden sein, so ist der der Auftraggeber nicht berechtigt, hieraus Ersatzansprüche herzuleiten.

3.) Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich von Grill-Erlebnis fallen, nicht stattfinden können, bemühen sich die Vertragsparteien um einen zeitnahen Ersatztermin.


V. Stornierung durch Auftraggeber

1.) Bei einer Stornierung eines bereits erteilten Auftrages drei Wochen vor Beginn der vereinbarten Veranstaltung berechnet Grill-Erlebnis dem Auftraggeber 25% des vereinbarten Preises. Bei einer Stornierung eines bereits erteilten Auftrages zwei Wochen vor Beginn der vereinbarten Veranstaltung berechnet Grill-Erlebnis dem Auftraggeber 50% des vereinbarten Preises. Bei einer Stornierung eines bereits erteilten Auftrages eine Woche vor Beginn der vereinbarten Veranstaltung berechnet Grill-Erlebnis dem Auftraggeber 75% des vereinbarten Preises. Bei einer Stornierung einen Tag vor Beginn der Veranstaltung berechnet Grill-Erlebnis dem Auftraggeber 90% des vereinbarten Preises.

2.) Hinsichtlich der dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Beträge gilt Ziffer III. 2.) entsprechend. Sollte der Auftraggeber im Zeitpunkt der Stornierung bereits den vereinbarten Preis bezahlt haben, wird Grill-Erlebnis diesen unter Abzug eventuell anfallender Stornogebühren innerhalb von 14 Tagen an den Auftraggeber erstatten.


VI. Haftungsbeschränkung

1.) Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit Grill-Erlebnis nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Beschädigungen und Verlust in vom Auftraggeber angemietetem Veranstaltungsräumen. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Teilnehmer durch einen Dritten entstehen, übernimmt Grill-Erlebnis keine Haftung.

2.) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Grill-Erlebnis nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers und der weiteren Teilnehmer aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.) Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Grill-Erlebnis, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4.) Beschreibungen und Bildmaterial zu den angebotenen Veranstaltungen auf der Internetseite www.grill-erlebnis.de stellen keine Zusicherung von Grill-Erlebnis gegenüber dem Auftraggeber dar und werden nicht Inhalt des Vertrages.


VII. Auf- und Abbau / Inventar

Unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung beginnt Grill-Erlebnis mit dem Abbau und den Aufräumarbeiten. Sollte der Abbau nicht erfolgen bzw. das Inventar nicht abtransportiert werden können, ist Grill-Erlebnis berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen (Arbeitsstunden, Kilometergeld, Leihgebühren).


VIII. Servicepersonal

Das Servicepersonal portioniert auf den Tellern der Teilnehmer am Buffet die Gerichte. Darüber hinaus werden die Teilnehmer von den Servicekräften auf Wunsch mit den vereinbarten Getränken bedient.


IX. Equipment und Location

1.) Bei von Grill-Erlebnis mit aktiven und passiven Teilnehmern durchgeführten Veranstaltungen, hat jeder Teilnehmer einen ordnungsgemäßen und pfleglichen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Equipment zu beachten. Den Anweisungen des Grillmeisters ist unbedingt Folge zu leisten. Die Kosten für die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung nach Beschädigung oder Verlust durch Verschulden eines Teilnehmers des Auftraggebers, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dies gilt auch in Bezug für angemietete Räumlichkeiten. Jeder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Veranstaltungsort hat über sanitäre Anlagen (Küche und WC) sowie über einen mindestens 50 m² großen Außenbereich zu verfügen. Grill-Erlebnis stellt in den angemieteten Räumlichkeiten das entsprechende Inventar und Equipment zur Verfügung.

2.) Grill-Erlebnis weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidliche Abnutzungsspuren an der Inneneinrichtung des jeweiligen Veranstaltungsorts hinterlässt. Ferner birgt jede Veranstaltung gewisse Risiken für die Beschädigung bzw. den Verlust von Wertgegenständen. Es obliegt allein dem Auftraggeber und den weiteren Teilnehmern, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um Abnutzugserscheinungen an der Inneneinrichtung und auch Beschädigungen bzw. den Verlust von Wertgegenständen auszuschließen. Auf besonders empfindliche Gegenstände hat der Auftraggeber Grill-Erlebnis ausdrücklich hinzuweisen und diese gegebenenfalls zu entfernen.


X. Genehmigung von Veranstaltungen

Bei einem vom Auftraggeber selbst gebuchten Veranstaltungsort, hat der Auftraggeber Grill-Erlebnis spätestens 14 Tage vor Beginn der vereinbarten Veranstaltung eine Kopie der erteilten Genehmigung der zuständigen Behörde schriftlich zu übermitteln. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.


XI. Kleidung und Sicherheit

Grill-Erlebnis leistet Grill-Shows und BBQ-Catering mit Grills im Außenbereich. Der Auftraggeber und jeder Teilnehmer hat die dafür passende Kleidung (z. B. Regenjacke und wetterfeste Kleidung) zu tragen. Für die Sicherheit aller Teilnehmer stellt Grill-Erlebnis bei jeder Veranstaltung Feuerlöscher, Verbandskasten und Brand-Gel bereit.


XII. Datenschutz und Datenspeicherung

Grill-Erlebnis erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten des Auftraggebers. Grill-Erlebnis beachtet dabei die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Auftraggebers werden personenbezogene Daten des Auftraggebers nur erhoben, verar-beitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Für die Durchführung von Veranstaltungen ist es regelmäßig erforderlich, dass Grill-Erlebnis einzelne personenbezogene Daten an Dritte, insbesondere Erfüllungsgehilfen weitergibt.


XIII. Schlussbestimmungen

1.) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

2.) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit Grill-Erlebnis bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist für beide Teile Fürth. Hinsichtlich des Gerichtsstandes gilt dies jedoch nur, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der Europäischen Union hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3.) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.